Vermögensschadenhaftpflicht
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Vermögensschadenhaftpflicht für angehende Rechtsanwälte

Um Ihre juristische Karriere zu starten und eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer zu erhalten, benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese entspricht in etwa der Berufshaftpflicht für andere Berufsgruppen und ist weit mehr als nur ein bloßes Pflichtprogramm. Denn diese Versicherung schützt Sie mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 € (oder mehr) vor finanziellen Risiken durch Forderungen Ihrer Mandanten, etwa wenn Sie eine Frist versäumen oder Ihnen bei der Beratung ein Fehler unterläuft. Damit ist die Vermögensschadenhaftpflicht vor allem für angehende Anwälte eine unerlässliche Absicherung im Berufsalltag.

Wenn Sie Ihre Vermögensschadenhaftpflicht bei uns abschließen, bringt Ihnen das folgende Vorteile:

  • Sondertarife für Existenzgründer
  • einfacher Online-Vergleich
  • schnelle Deckungszusage für die Rechtsanwaltskammer
  • zeitnahe Informationen über gesetzliche Änderungen

Wie viel kostet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die monatlichen Beiträge hängen sowohl von der Versicherungsgesellschaft als auch von Faktoren wie der gewünschten Selbstbeteiligung und der Deckungssumme ab.

In unserem Vergleichsrechner haben wir diverse Tarife zur Vermögensschadenhaftpflicht für Sie gegenübergestellt.

Kann man die Zulassung direkt nach dem Abschluss der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beantragen?

Nein, hierzu brauchen Sie erst eine vorläufige Versicherungsbestätigung von Ihrem Versicherer. Sie müssen also erst abwarten, bis Ihnen diese vorliegt und können dann Ihre Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer in die Wege leiten.


Braucht man einen Tarif ohne Selbstbeteiligung?

Als selbstständiger Anwalt ist dies zu empfehlen, um die Kosten im Schadensfall gering zu halten. Jedoch genügt je nach Ihrem Einkommen bzw. Ihren Rücklagen auch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € oder 1.500 €. Wenn Sie jedoch eine Karriere als angestellter Anwalt anstreben und in Ihrem geplanten Tätigkeitsfeld keine Honorare auf eigene Rechnung tätigen, wird die Police nur als sogenannte „Titulardeckung“ benötigt, die Sie zur Führung des Titels „Rechtsanwalt“ berechtigt. In diesem Fall reicht auch ein Tarif mit hoher Selbstbeteiligung und günstigeren Beiträgen aus.

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Sie sind bereits Anwalt oder benötigen weitere Informationen?

Falls Sie bereits Anwalt sind, ihre Versicherung wechseln wollen oder noch Detailfragen zur Vermögensschadenhaftpflicht haben, werden Sie auf der folgenden Seite fündig.

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Welche Regelungen gelten für angestellte Anwälte? Wie unterscheiden sie sich von freischaffenden Anwälten und worauf müssen sie für einen adäquaten Versicherungsschutz achten? Hier erfahren Sie es:

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