Vermögensschadenhaftpflicht
Jetzt vergleichen
Sie befinden sich hier:
  1. Startseite
  2. Vermögensschadenhaftpflicht
  3. Rechtsanwälte
 

Vermögensschadenhaftpflicht: Berufshaftpflicht für Anwälte

Um sich als Anwalt vor finanziellen Forderungen Ihrer Mandaten zu schützen, benötigen Sie keine Berufshaftpflicht, sondern eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflicht (VSH). Diese bietet Ihnen aber denselben zuverlässigen Schutz bei berufsspezifischen Gefahren und ist aus diesem Grund auch eine Pflichtversicherung. Laut Bundesrechtsanwaltsordnung müssen Sie sich für jeden Versicherungsfall mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € gegen Vermögensschäden absichern. Pro Versicherungsjahr benötigen Sie eine Mindestabdeckung von 1 Million €.

Von folgenden Vorteilen können Sie profitieren:

  • exklusive Spezialtarife
  • einfacher Online-Vergleich
  • Sondertarife für Existenzgründer
  • schnelle Deckungszusage für die Rechtsanwaltskammer
  • zeitnahe Informationen über gesetzliche Änderungen

Sind Sie Berufseinsteiger oder angehender Anwalt?

Für Neueinsteiger im Anwaltsberuf und interessierte Jura-Studierende haben wir eine eigene Seite mit spezifischen Informationen und Sondertarifen erstellt. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Vermögensschadenhaftpflicht für angehende Rechtsanwälte.
Berufseinsteiger

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Jede anwaltlich tätige Person benötigt diesen Schutz. Damit Sie als Anwalt bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden können, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Falls Sie bereits eine VSH besitzen, können Sie aber natürlich jederzeit zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif wechseln.


Wie viel kostet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Dies ist je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich. Beim Tarif der R+V-Versicherung, ohne Fachanwaltstitel, mit 3-jähriger Laufzeit, Mindestdeckung und einer Selbstbeteiligung von 1.500 € fällt zum Beispiel ein jährlicher Beitrag von 91,86 € an.

Die unterschiedlichen Tarife und deren jeweilige Konditionen finden Sie in unserem Vergleichsrechner.


Leistungen: Was deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?

Die Vermögensschadenhaftpflicht greift zum Beispiel bei Fristversäumnissen, was nach der Erfahrung unserer Versicherungsexperten auch der häufigste Versicherungsfall ist. Sie deckt jedoch ebenfalls eventuelle Beratungsfehler durch Rechtsanwälte ab und vermeidet so mögliche Schadensersatzforderungen durch Mandanten.


Für solche und ähnliche Fälle vorsorgen:

In unserem Vergleichsrechner haben wir die besten Tarife unterschiedlicher Anbieter von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Sie gegenübergestellt. Finden Sie Ihren Wunschtarif.


Warum bei der VS. abschließen?

  • 40 Jahre Berufserfahrung
  • bereits über 350.000 zufriedene Kunden
  • Rabatte auf Normalprämien

Weitere Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht

Alle Tätigkeiten, die Sie als angestellter Anwalt ausüben, sind über die Versicherung Ihres Arbeitgebers mitversichert, sofern dieser für einen adäquaten Versicherungsschutz gesorgt hat. Wenn Sie jedoch auf eigenen Namen und eigene Rechnung anwaltlich aktiv werden, müssen Sie sich über eine persönliche Versicherung gegen Schäden absichern.

Als zugelassener Rechtsanwalt benötigen sie eine eigene Versicherung auf Ihren Namen, die auch „Titularpolice“ oder „Zulassungspolice“ genannt wird. Falls diese Versicherung nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird, gilt dies als geldwerter Vorteil und muss entsprechend versteuert werden.

Nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gilt für Einzelanwälte eine Mindestdeckung für Vermögensschäden in Höhe von 250.000 € pro Versicherungsfall und von 1.000.000 € pro Versicherungsjahr. Da eine höhere Deckung auch mehr Sicherheit bedeutet und Sie bei zu geringer Deckung auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, kann es aber sinnvoll sein, die Deckung höher anzusetzen.

Was Sie noch interessieren könnte

Anwaltskollegen beraten sich über den Inhalt eines Ordners
 

Informationen für angestellte Anwälte

Welche Regelungen gelten für angestellte Anwälte? Wie unterscheiden sie sich von freischaffenden Anwälten und worauf müssen sie für einen adäquaten Versicherungsschutz achten? Hier erfahren Sie es:

Anwälte in Anstellung

Rechtanwalt eines Unternehmens im Eingangsbereich der Firma
 

Informationen für Syndikus-Anwälte

Sie sind als Syndikus-Anwalt in einem Unternehmen tätig? Dann gelten für Sie andere Bestimmungen hinsichtlich der Vermögensschadenhaftpflicht. Welche das sind, erfahren Sie auf dieser Seite:

Syndikusanwalt

Ihre Ansprechpartnerinnen

Petra
Kircheis-Orth

Sandra
Manfrost

Einwilligung zu Cookies & Daten

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung, personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen unter Datenschutz.