Vermögensschadenhaftpflicht für angestellte Rechtsanwälte
Auch wenn Sie als angestellter Anwalt tätig sind, benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf Ihren eigenen Namen als sogenannte Titularpolice oder auch Zulassungspolice. Diese ist eine zwingende Voraussetzung für eine Zulassung bei der Anwaltskammer. Darüber hinaus müssen Sie jedoch auch über Ihren Arbeitgeber angemessen versichert werden.
Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht bei uns bietet Ihnen die folgenden Vorteile:
- günstige Tarife
- einfacher Online-Vergleich
- schnelle Deckungszusage für die Rechtsanwaltskammer
- zeitnahe Informationen über gesetzliche Änderungen
Welchen Tarif brauchen Sie für Ihre Titularpolice?
Da sie zusätzlich über Ihren Arbeitgeber abgesichert sind, kommt für Sie als angestelltem Anwalt auch ein günstiger Tarif mit einer hohen Selbstbeteiligung und der vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme von 250.000 € infrage. Sollten Sie sich jedoch irgendwann mit einer eigenen Kanzlei selbstständig machen wollen, sollten Sie unbedingt daran denken, zu einem leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
Wie viel kostet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter. Aber auch Faktoren wie die Höhe der Selbstbeteiligung und der Deckungssumme haben einen Einfluss auf die Beitragshöhe.
In unserem Vergleichsrechner haben wir unterschiedliche Tarife für Sie verglichen.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Falls Sie noch mehr über die Vermögensschadenhaftpflicht wissen wollen, könnte Ihnen die folgende Seite weiterhelfen. Dort gehen wir auch auf einige wichtige Fragen zu dieser Versicherung ein.
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