Vermögensschadenhaftpflicht
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Vermögensschadenhaftpflicht für Syndikusanwälte

Syndikusrechtsanwälte sind als Juristen bei Unternehmen oder Organisationen dauerhaft angestellt und beraten ihre Arbeitgeber in allen rechtlichen Angelegenheiten. Da stellt sich für Sie als Syndikusanwalt natürlich die Frage, ob sie eine Berufshaftpflicht beziehungsweise eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen müssen oder ob sie auf diesen Schritt verzichten können.

Benötigt ein Syndikusanwalt eine Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht?

Als reiner Syndikusanwalt brauchen Sie weder eine Vermögensschadenhaftpflicht noch eine Berufshaftpflicht. Da Sie bei einer nichtanwaltlichen Organisation wie z. B. einem Unternehmen, Stiftung oder einer Körperschaft angestellt sind und diese lediglich beraten und nicht anwaltlich nach außen vertreten, unterliegen Sie nicht der Nachweispflicht einer Berufshaftpflicht gemäß § 51 BRAO.


Versicherungsschutz für nebenberufliche Anwaltstätigkeiten

Anders sieht die Lage aus, wenn Sie neben Ihrer Funktion als Syndikus auch noch Mandanten rechtsanwaltlich vertreten. In diesem Fall ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht notwendig. Diese schützt Sie vor berufsspezifischen Risiken und ist aus diesem Grund auch eine Pflichtversicherung, falls Sie anwaltlich tätig sind. Wenn Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen, müssen Sie sich für jeden Versicherungsfall mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € gegen Vermögensschäden absichern. Pro Versicherungsjahr wird eine Mindestabdeckung von 1 Million € benötigt.

Falls Sie die VSH bei uns abschließen, genießen Sie folgende Vorteile:

  • exklusive Spezialtarife
  • einfacher Online-Vergleich
  • Sondertarife für Existenzgründer
  • schnelle Deckungszusage für die Rechtsanwaltskammer
  • zeitnahe Informationen über gesetzliche Änderungen

Wie viel kostet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Je nach Versicherungsgesellschaft sind die Beiträge für eine Vermögensschadenhaftpflicht unterschiedlich hoch. Zusätzlich richten Sie sich nach der Höhe der Selbstbeteiligung und nach der Höhe der Deckungssumme.

In unserem Vergleichsrechner haben wir diverse Tarife zur Vermögensschadenhaftpflicht für Sie gegenübergestellt.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Petra
Kircheis-Orth

Sandra
Manfrost

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