Warum ein guter Versicherungsschutz für Steuerberater unverzichtbar ist
Steuerberater tragen hohe Verantwortung für sensible Mandantendaten und weitreichende Entscheidungen. Schon kleine Fehler bei Fristen, Bescheiden oder Gestaltungen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Zudem gehören digitale Risiken wie Phishing und Ransomware zu den größten Gefahren, weil neben dem eigenen Betrieb auch Mandantendaten betroffen sind. Eine abgestimmte Absicherung schützt die Kanzlei finanziell und organisatorisch.

Berufshaftpflicht mit Vermögensschadenhaftpflicht
Die zentrale Police für Steuerberater ist die Berufshaftpflicht mit Vermögensschadenhaftpflicht. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn durch berufliche Tätigkeit Vermögensschäden entstehen, zum Beispiel bei Fristversäumnissen, unzutreffenden Auskünften oder fehlerhaften Berechnungen. Die Absicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss während der gesamten Bestellungsdauer aufrechterhalten werden.
Typische Risiken:
- fehlerhafte oder verspätete Steuererklärungen verursachen Steuernachzahlungen und Zinsen
- unvollständige Hinweise führen zu Nachteilen bei Mandanten
- versäumte Fristen im Einspruchsverfahren bewirken Rechtsnachteile
Hinweis zur Pflicht: Die Pflicht zur Vermögensschadenhaftpflicht ergibt sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Durchführungsverordnung; die Steuerberaterkammern überwachen den Nachweis.

Cyberversicherung für Steuerberater
Cyberangriffe treffen Steuerkanzleien doppelt: Sie stören den Betrieb und gefährden vertrauliche Mandantendaten. Die Cyberversicherung hilft bei Forensik, Wiederherstellung, Benachrichtigung betroffener Personen, Betriebsunterbrechung und Haftungsansprüchen aus Datenschutzverstößen. Sie ist für digital arbeitende Kanzleien besonders empfehlenswert.
Typische Leistungen:
- Kosten für Forensik, Datenwiederherstellung und Krisenkommunikation
- Abwehr und Regulierung von Ansprüchen nach Datenschutzvorfällen
- Ersatz bei Ertragsausfall durch Betriebsunterbrechung nach einem Angriff

Geschäftsinhaltsversicherung für Steuerberater
Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt die technische und kaufmännische Einrichtung der Kanzlei, Aktenbestände sowie Materialien gegen klassische Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel. Optional lassen sich Elementarrisiken und eine Ertragsausfallkomponente ergänzen, damit Fixkosten weiterlaufen und Umsatzausfälle abgefedert werden. Für beratende Büros mit wertvoller Einrichtung und Akten ist dieser Schutz gängiger Standard.
Versichert unter anderem:
- Büroeinrichtung und Möbel
- Akten, Datenträger und Hilfsmittel
- IT- und Kommunikationstechnik im Rahmen der Bedingungen

Elektronikversicherung für Steuerberater
Die Elektronikversicherung ergänzt den Geschäftsinhalt und bietet einen umfangreichen Allgefahrenschutz für empfindliche Technik wie Computer, Server, Netzwerkkomponenten, Scanner oder Multifunktionsgeräte. Abgedeckt sind zum Beispiel Bedienfehler, Kurzschluss, Überspannung und sonstige unvorhergesehene Beschädigungen, die in Standard-Content-Policen oft nur eingeschränkt erfasst sind. Für digital arbeitende Kanzleien mit hochwertiger Technik ist der Baustein üblich und sinnvoll.
Vorteile:
- Schutz vor typischen Elektronikschäden jenseits klassischer Gefahren
- schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- reduziertes Ausfallrisiko im Tagesgeschäft

Firmenrechtsschutzversicherung für Steuerberater
Rechtliche Auseinandersetzungen lassen sich auch in Kanzleien nicht vermeiden, etwa bei Arbeitsrecht, Miet- und Vertragsfragen oder nach außen in Liefer- und Dienstleistungsverhältnissen. Der Firmenrechtsschutz übernimmt je nach Tarif Kosten für Anwälte, Gerichte, Gutachten und Mediation und schafft finanzielle Planungssicherheit. Für Kanzleien ist das ein bewährter Ergänzungsschutz.
Typische Streitfelder:
- arbeitsrechtliche Konflikte mit Mitarbeitenden
- miet- und Pachtthemen rund um Kanzleiräume
- vertragliche Auseinandersetzungen mit Dienstleistern oder Vermietern
Häufige Fragen zu Versicherungen für Steuerberater
Ist die Vermögensschadenhaftpflicht wirklich Pflicht?
Ja. Selbständige Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften müssen eine Vermögensschadenhaftpflicht unterhalten. Die Pflicht ergibt sich aus § 67 Steuerberatungsgesetz und § 51 der Durchführungsverordnung; ohne Versicherung drohen berufsrechtliche Konsequenzen.
Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
Die Summe sollte sich am Mandatsportfolio und an potenziellen Schadenshöhen orientieren. Größere Projekte erfordern regelmäßig höhere Limits. Ihre Kammerinformationen und Fachhinweise unterstützen bei der Einordnung.
Warum ist die Cyberversicherung so wichtig?
Kanzleien verarbeiten besonders schützenswerte Daten. Cyberangriffe bedrohen den Betrieb und die Vertraulichkeit der Mandatsverhältnisse und können Haftungsfälle auslösen. Eine Cyberversicherung hilft bei Technik, Recht und Kommunikation.
Reicht die Geschäftsinhaltsversicherung ohne Elektronikbaustein?
Oft sind Elektronikschäden nur eingeschränkt erfasst. Für moderne Kanzleien empfiehlt sich daher der zusätzliche Elektronikschutz, um Lücken zu schließen.
Ist Firmenrechtsschutz für kleine Kanzleien sinnvoll?
Ja. Er deckt typische Rechtsgebiete im Kanzleialltag ab und gibt Kostensicherheit, wenn Streitigkeiten eskalieren.
Fazit: Passgenaue Absicherung für Ihre Kanzlei
Die unverzichtbare Basis ist die Berufshaftpflicht mit Vermögensschadenhaftpflicht. Ergänzend empfehlen sich Cyberversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronikversicherung und ein Firmenrechtsschutz. So schützen Sie Haftung, Betriebsmittel, Daten und Rechtspositionen aus einer Hand und bleiben auch im Ernstfall handlungsfähig.
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