Berufshaftpflichtversicherung für Patentanwälte
Als Patentanwalt ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Patentanwaltsordnung müssen Sie eine Versicherung mit Mindestdeckungssummen von 250.000 € je Versicherungsfall nachweisen. In der Praxis sind jedoch deutlich höhere Deckungssummen erforderlich, da die Risiken erheblich sind.
Eine übersehene Neuheitsschädlichkeit, versäumte Fristen bei internationalen Patentanmeldungen oder fehlerhafte Übersetzungen von Patentschriften können zu Millionenschäden führen. Besonders kritisch sind Fehler bei PCT-Anmeldungen, Prioritätsbeanspruchungen oder der Validierung europäischer Patente, die zum vollständigen Rechtsverlust führen können. Die Berufshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – einschließlich der Rechtsverteidigungskosten.
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