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Berufshaftpflichtversicherung für Patentanwälte

Als Patentanwalt ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Patentanwaltsordnung müssen Sie eine Versicherung mit Mindestdeckungssummen von 250.000 € je Versicherungsfall nachweisen. In der Praxis sind jedoch deutlich höhere Deckungssummen erforderlich, da die Risiken erheblich sind.

Eine übersehene Neuheitsschädlichkeit, versäumte Fristen bei internationalen Patentanmeldungen oder fehlerhafte Übersetzungen von Patentschriften können zu Millionenschäden führen. Besonders kritisch sind Fehler bei PCT-Anmeldungen, Prioritätsbeanspruchungen oder der Validierung europäischer Patente, die zum vollständigen Rechtsverlust führen können. Die Berufshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – einschließlich der Rechtsverteidigungskosten.

Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die passende Berufshaftpflicht für Ihre Patentanwaltskanzlei zu finden. Vergleichen Sie Tarife verschiedener Anbieter, berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag und erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen mit optimaler Absicherung.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Porträt: Petra Kircheis-Orth

Petra
Kircheis-Orth

 (02041) 77 44 7 - 52

Porträt: Sandra Manfrost

Sandra
Manfrost

 (02041) 77 44 7 - 53