Berufshaftpflichtversicherung für Krankenpflegedienste
Die Berufshaftpflichtversicherung ist das Herzstück Ihrer Absicherung als Pflegedienst. Sie muss nicht nur Sie als Geschäftsführer, sondern alle Ihre Mitarbeiter und deren pflegerische Tätigkeiten abdecken. Als Geschäftsführer haften Sie für Fehler Ihrer gesamten Belegschaft, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort waren. Diese Verantwortung macht eine umfassende Absicherung existenziell wichtig.
Die Risikolandschaft ist komplex und vielschichtig: Eine frisch examinierte Pflegekraft verwechselt bei einem Diabetiker die Insulindosis, was zu schwerer Unterzuckerung mit Sturz und bleibenden kognitiven Schäden führt. Schadensersatzforderungen von 500.000 Euro plus lebenslange Rentenzahlungen sind die Folge. Oder Ihre Pflegekraft übersieht bei der Tourenplanung, dass ein Patient zweimal täglich Medikamente braucht, und dieser erleidet eine Herzschwäche-Krise. Besonders heikel sind Situationen bei der Intensivpflege zu Hause: Ein gelöster Beatmungsschlauch wird zu spät bemerkt, Sauerstoffmangel führt zu irreversiblen Hirnschäden mit Kosten von mehreren Millionen Euro. Die Berufshaftpflicht muss alle Mitarbeitergruppen abdecken: examinierte Pflegekräfte, Pflegehelfer, Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende, Praktikanten und Springer sowie alle Leistungen von Grund- bis Intensivpflege.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die passende Berufshaftpflicht für Ihren Krankenpflegedienst zu finden. Vergleichen Sie Tarife verschiedener Anbieter, berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag und sichern Sie Ihr gesamtes Pflegeteam umfassend ab.

