Sicherheit für Ihren Jagdverein und seine Mitglieder
Jagdvereine tragen eine besondere Verantwortung: Sie organisieren Gesellschaftsjagden, verwalten Revierflächen und fördern die waidgerechte Jagdausübung. Diese vielfältigen Aktivitäten bergen jedoch auch erhebliche Risiken. Von Jagdunfällen über Schäden an Dritten bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Grundstückseigentümern oder Behörden reicht das Spektrum möglicher Gefahren. Ein durchdachtes Versicherungskonzept schützt Ihren Verein, den Vorstand und die Mitglieder vor existenzbedrohenden finanziellen Folgen und ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihre eigentliche Aufgabe zu konzentrieren: die Pflege des jagdlichen Brauchtums und den Naturschutz.

Betriebshaftpflicht: Der unverzichtbare Grundschutz für Jagdvereine
Die Betriebshaftpflichtversicherung bildet das Fundament des Versicherungsschutzes für jeden Jagdverein. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen, die aus der Vereinstätigkeit entstehen können, und ist besonders wichtig bei der Vielzahl von Aktivitäten, die Jagdvereine durchführen.
Für Jagdvereine ergeben sich spezielle Risiken: Verletzungen bei Vereinsveranstaltungen, etwa wenn ein Besucher beim Vereinsfest über unsachgemäß verlegte Kabel stolpert. Auch Schäden durch Vereinseinrichtungen fallen darunter, beispielsweise wenn ein vom Verein errichteter Hochsitz zusammenbricht und einen Waldbesucher verletzt. Die Versicherung deckt zudem Schäden ab, die bei der Revierarbeit entstehen, etwa wenn bei Pflegearbeiten versehentlich fremdes Eigentum beschädigt wird.
Besonders wichtig für Jagdvereine ist der Einschluss der gesetzlichen Haftpflicht als Grundstücksbesitzer oder -mieter für Vereinsheime, Schießstände oder gepachtete Jagdflächen. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft nicht nur die Berechtigung von Ansprüchen, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

D&O-Versicherung: Persönlicher Schutz für den Vereinsvorstand
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt die Vorstandsmitglieder Ihres Jagdvereins vor persönlichen Haftungsrisiken. Als ehrenamtlicher Vorstand haften Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen für Fehler in der Vereinsführung.
Haftungsfälle können aus verschiedenen Bereichen entstehen: fehlerhafte Abrechnungen von Fördermitteln, Verstöße gegen Jagd- oder Naturschutzgesetze, mangelhafte Aufsichtspflicht bei Vereinsaktivitäten oder fehlerhafte Entscheidungen bei Pachtverträgen. Auch die versäumte Anmeldung von Veranstaltungen oder die Nichteinhaltung von Auflagen kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Die D&O-Versicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadensersatzansprüche, sondern verteidigt die Vorstandsmitglieder auch gegen unberechtigte Forderungen. Dies ist besonders wichtig, da Konflikte innerhalb des Vereins oder mit externen Partnern schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Rechtsschutzversicherung: Juristische Unterstützung für Ihren Verein
Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Ihren Jagdverein bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Gerade im Jagdbereich sind Konflikte keine Seltenheit, sei es mit Grundstückseigentümern, Jagdgegnern, Behörden oder auch innerhalb der Jägerschaft.
Typische Streitfälle für Jagdvereine betreffen Pachtverträge und deren Auslegung, Auseinandersetzungen über Jagdausübungsrechte oder Konflikte mit Naturschutzbehörden über Abschusspläne. Auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit angestellten Berufsjägern oder Verwaltungspersonal fallen in den Versicherungsschutz. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihrem Verein, berechtigte Interessen durchzusetzen, ohne das finanzielle Risiko hoher Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu müssen.

Vermögensschadenhaftpflicht: Absicherung bei finanziellen Schäden
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Ihren Jagdverein vor Ansprüchen aus reinen Vermögensschäden, die ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entstehen. Diese Versicherung ist besonders relevant, wenn Ihr Verein beratende Tätigkeiten ausübt oder treuhänderisch Gelder verwaltet.
Schadensfälle können entstehen, wenn fehlerhafte Auskünfte zu Jagdzeiten oder Reviergrenzen zu Ordnungswidrigkeiten bei Mitgliedern führen. Auch die fehlerhafte Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen oder Spendengeldern kann Vermögensschäden verursachen. Wenn Ihr Verein Jagdscheine ausstellt oder bei deren Beantragung unterstützt und dabei Fehler unterlaufen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche entstehen.
Häufige Fragen zu Versicherungen für Jagdvereine
Sind Jagdhunde automatisch in der Betriebshaftpflicht mitversichert?
Die Mitversicherung von Jagdhunden hängt vom gewählten Tarif ab. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen für Vereine schließen Schäden durch vereinseigene Jagdhunde ein, jedoch oft mit Einschränkungen. Private Jagdhunde der Mitglieder sind in der Regel nicht über die Vereinsversicherung abgedeckt und benötigen eine separate Jagdhundehaftpflicht. Bei Veranstaltungen wie Hundeprüfungen sollte geklärt werden, ob teilnehmende Hunde mitversichert sind oder eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht erforderlich ist.
Wie sind Schäden bei Gesellschaftsjagden versichert?
Gesellschaftsjagden stellen ein besonderes Risiko dar und sollten explizit im Versicherungsschutz enthalten sein. Die Betriebshaftpflicht deckt üblicherweise Schäden ab, die der Verein als Veranstalter zu verantworten hat. Jagdliche Schäden der einzelnen Jäger fallen unter deren private Jagdhaftpflicht. Wichtig ist eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und die Information aller Teilnehmer über bestehende Versicherungspflichten.
Welche Deckungssummen sind für Jagdvereine angemessen?
Die empfohlenen Deckungssummen richten sich nach der Vereinsgröße und den durchgeführten Aktivitäten. Für die Betriebshaftpflicht sind Deckungssummen von mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. € für Vermögensschäden ratsam. Bei regelmäßigen Großveranstaltungen oder der Verwaltung größerer Revierflächen sollten diese Summen entsprechend angepasst werden. Die D&O-Versicherung sollte mindestens 250.000 €, besser 500.000 € abdecken.
Sind ehrenamtliche Helfer bei Vereinsaktivitäten versichert?
Ehrenamtliche Helfer sind in der Regel über die Betriebshaftpflicht mitversichert, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig werden. Dies umfasst Tätigkeiten wie die Mithilfe bei Hegemaßnahmen, Unterstützung bei Veranstaltungen oder Revierarbeiten. Wichtig ist, dass die Helfer offiziell vom Verein beauftragt wurden. Für regelmäßig tätige Helfer kann eine namentliche Erfassung sinnvoll sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Vereinsarbeiten meist nicht, weshalb eine zusätzliche Unfallversicherung erwogen werden sollte.
Was ist bei grenzüberschreitenden Jagdaktivitäten zu beachten?
Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten, etwa gemeinsamen Jagden mit ausländischen Vereinen oder der Teilnahme an internationalen Hundeprüfungen, sollte der territoriale Geltungsbereich der Versicherungen geprüft werden. Die meisten Policen gelten zunächst nur für Deutschland. Für Aktivitäten im Ausland sind oft Erweiterungen notwendig. Besonders bei Veranstaltungen in Nachbarländern sollte frühzeitig geklärt werden, ob der Versicherungsschutz ausreicht oder temporäre Zusatzversicherungen abgeschlossen werden müssen.
Fazit: Umfassender Schutz für verantwortungsvolle Jagdvereine
Die Führung eines Jagdvereins bedeutet große Verantwortung gegenüber Mitgliedern, Natur und Gesellschaft. Ein durchdachtes Versicherungskonzept aus Betriebshaftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, D&O-Versicherung, Rechtsschutz und Vermögensschadenhaftpflicht bietet umfassenden Schutz vor den vielfältigen Risiken des Vereinslebens.
Jeder Jagdverein hat individuelle Anforderungen, die sich aus Vereinsgröße, Revierfläche und Aktivitätsspektrum ergeben. Nutzen Sie unseren spezialisierten Versicherungsvergleich, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Jagdverein zu finden. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Tarife, um optimalen Schutz bei fairem Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten. So können Sie und Ihr Vorstandsteam sich beruhigt auf die Förderung der Jagd und des Naturschutzes konzentrieren.
Ihre Ansprechpartnerinnen

Petra
Kircheis-Orth
(02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost
(02041) 77 44 7 - 53